Energieausweis

Wir erstellen Ihnen die nach EnEv § 16 geforderten Energieausweise für Neubau und Sanierungsvorhaben im Wohnungs- und Nichtwohngebäudebereich.

Für NICHT-Wohngebäude nach DIN 18599 verfügen wir über die Zertifizierung als Aussteller gem. EnEv.

Der Energieausweis ist verbindlich eingeführt.

Der Energieausweis ist von allen Immobilienbesitzern, die Ihr Objekt verkaufen wollen, dem Kaufinteressenten vorzulegen und beim Verkauf auszuhändigen. Ebenso müssen alle Vermieter für ihre Mietobjekte Energieausweise vorweisen können. Hiervon sind sowohl Privatpersonen als auch gewerbliche Eigentümer betroffen.

Wir fertigen für Sie den Energieausweis nach dena - Standard (Deutsche-Energie-Agentur)

Beispiel:

Energieausweis für ein Nichtwohngebäude

Beispiel:

Energieausweis
mit öffentlichem Aushang



Beispiel:

Energieausweis für ein
Nichtwohngebäude